Fragen und Antworten

1. Was ist Krankengymnastik am Gerät (KGG)?

Die Krankengymnastik am Gerät (KGG) ist eine aktive Therapieform, bei der Sie unter Anleitung eines Therapeuten an speziellen Trainingsgeräten üben. Es ist eine Heilmittelverordnung, genau wie klassische Krankengymnastik. Im Regelfall werden 6x verordnet.

Ablauf

  • Anamnese-Gespräch und Trainingsplan-Erstellung
  • Trainings in Kleingruppen von maximal 3 Personen unter therapeutischer Aufsicht
  • Trainingsdauer: 60 Minuten

✅ Individuelle Betreuung durch erfahrene Physiotherapeuten

✅ Medizinisch fundiertes, sicheres Training

✅ Ideal zur Prävention und Nachsorge

✅ Stärkung von Muskulatur, Knochen, Knorpel und Herz-Kreislauf-System

✅ Mehr Stabilität, Beweglichkeit und Lebensqualität – in jedem Alter

 

Für wen ist KGG sinnvoll?

Bei Orthopädischen Beschwerden, wie z.B.

  • jegliche Art von Rückenbeschwerden, Arthrose, Osteoporose, nach Gelenkersatz, vor oder nach Operationen

Bei internistischen Beschwerden, wie z.B.

  • Blutdruck Problemen (Hypertonie, Hypotonie), Diabetes

Auch bei neurologischen Krankheitsbildern, oder vor und nach Schwangerschaften und vielem mehr – Training ist wichtig und das Ziel immer Sie stark für den Alltag zu machen und Ihren Körper langfristig belastbarer zu gestalten.

Fragen Sie uns einfach, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob KGG zu Ihnen passt.

 

 

2. Was ist reflektorische Atemtherapie?

Diese Behandlungsmethode ist, neben allgemeinen Atemerkrankungen, auch bezüglich der Long- Covid Erkrankung eine sehr hilfreiche therapeutische Unterstützung. Ein Rezept für diese Behandlungsmethode kann Ihnen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt ausstellen. Sollten dazu Fragen auftauchen, können  Sie sich gerne telefonisch oder per Mail bei uns melden.

 

 

3. Was ist tiergestütze Therapie?

Unsere Goldendoodle Hündin Liselotte ist täglich im Einsatz, um uns und unsere Patient*innen bei der Therapie zu unterstützen.

Sie bringt viel Freude und Spaß in den Arbeitstag, bildet dabei eine Brücke zwischen Patient*innen und Therapeut*innnen und wirkt allein durch ihre Anwesenheit beruhigend und vertrauenserweckend.

Gefühle der Akzeptanz, Geborgenheit, des Zuhörens, der Freude, des Körperkontaktes, der motorischen und geistigen Fähigkeiten und Eigenaktivitäten des Menschen, können durch den Kontakt zum Hund gefördert werden. 

Je nach Krankheitsbild kann der Hund den Patient*innen die Angst vor Bewegung nehmen und nimmt den Fokus vom eigentlichen Problem, sodass Versagensangst und Zweifel am eigenen Können genommen werden und die Patient*innen Übungen und koordinative Aufgaben ohne Selbstzweifel ausführen können.

 

 

4. Wann muss ich mit der Verordnung beginnen? (GKV)

  • 28 Tage nach Ausstellung einer Verordnung
  • bei dringlichem Behandlungsbedarf 14 Kalendertage nach Ausstellung

 

 

5. Wie hoch ist die Zuzahlung bei Heilmittelverordnungen? (GKV)

Bei allen Heilmittelverordnungen (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät, manuelle Lymphdrainage usw.) sind gesetzlich Versicherte verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Physiotherapiepraxen in Deutschland.

Die Zuzahlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept
  • plus 10 % des Rezeptwertes

Die Zuzahlung wird nicht von der Praxis festgelegt, sondern ist gesetzlich vorgeschrieben. Die eingenommenen Beträge werden an die Krankenkassen weitergeleitet.

Wichtig: wenn sie eine Zuzahlung Befreiung von ihrer Krankenkasse haben, bringen Sie bitte den entsprechenden Nachweis zu ihrem ersten Termin mit. 

 

 

6. Hinweis für Privat- und Beihilfeversicherte Patienten

Bei uns zahlen privat- und beihilfeversicherte Patienten denselben Preis – damit alle gleich behandelt werden.

Warum ist diese Regelung sinnvoll?

Sie sorgt für Transparenz und Gleichbehandlung aller Patienten.                                                                                                   Die Beihilfesätze sind seit Jahren nicht an die tatsächlichen Kosten physiotherapeutischer Leistungen angepasst. Unsere Preise berücksichtigen dagegen den individuellen Aufwand - Behandlungszeit, Personal, Fortbildungen, die aktuelle Praxisausstattung, aber auch die deutlich gestiegenen Mieten und Energiekosten. 

Bitte beachten Sie

  • die Beihilfe ist keine Krankenkasse, sondern eine staatliche Unterstützung, die einen Teil der Kosten übernimmt (je nach Beihilfesatz meist 50-70%)
  • der verbleibende Anteil wird in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen – abhängig von ihrem individuellen Tarif

Wir helfen Ihnen gern, eine Übersicht oder einen Kostenvoranschlag für die Versicherung zu bekommen, damit alles transparent bleibt.

 

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